Pflanzmaßnahmen:
1a. Pflanzung von Hochstämmen
Beschreibung der Maßnahme:
Im Plangebiet sind insgesamt 17 mittel- bis großkronige, hochstämmige Laubbäume (Stammumfang mind. 14/16) im Abstand von ca. 10 bis 15 m gemäß Plan 3 zu pflanzen. Alle Hochstämme sind an mindestens zwei (besser drei) Baumpfähle fachgerecht anzubinden und einmal jährlich über fünf Jahre zu pflegen. Der Stamm ist mit Schilfmatten zu schützen. Alle Pflanzflächen sind zu mulchen. Die Baumstandorte entlang der Zufahrtsstraße sind nachhaltig gegen Überfahrt zu schützen. Die Größe der Pflanzflächen beträgt innerhalb der Stellplatz- Bereiche mindestens 10 m² pro Baum). Artenliste siehe Punkt 1c.1b. Pflanzung von Gehölzgruppen
Beschreibung der Maßnahme:
Angrenzend an die Sickermulde im Norden des Plangebietes ist auf einer Länge von ca. 35 m eine Gehölzreihe aus Sträuchern und Heistern zu pflanzen.
Eine weitere Gehölzgruppe ist südlich der geplanten Sporthalle im Bereich der festgesetzten Grünfläche anzulegen.
Zu verwenden sind ausschließlich standortgerechte, im Naturraum heimische Gehölzarten (Sträucher 90% / Heister 10%). Pflanzung im Abstand von ca. 1,50 x 1,50 m, Pflanzqualität Sträucher: 2 x verpflanzt, 60/100, Heister: mind. 100/125. Alle Pflanzflächen sind zu mulchen. Zu den angrenzenden Nutzungen sind Abstände von mind. 2 m einzuhalten. Artenliste siehe Punkt 1c.
Gehölzarten für Anpflanzungen im Plangebiet
Artenliste standortgerechter, im Naturraum heimischer Gehölzarten der potenziell natürlichen Vegetation:
Großkronige Bäume (> 15 m Höhe): Acer platanoides - Spitzahorn Acer pseudoplatanus - Bergahorn Fraxinus excelsior - Gem. Esche Prunus avium - Vogelkirsche Quercus robur - Stieleiche Tilia cordata - Winterlinde |
Großsträucher und Bäume 5-10 m Höhe: Corylus avellana - Hasel Crataegus laevigata - Zweigriffliger Weißdorn Crataegus monogyna - Eingriffliger Weißdorn Prunus padus - Traubenkirsche Salix caprea - Salweide Sambucus nigra - Schwarzer Holunder |
Mittelkronige Bäume: Acer campestre - Feldahorn Carpinus betulus - Hainbuche Sorbus aucuparia - Eberesche |
Sträucher < 5 m Höhe: Euonymus europaeus - Pfaffenhütchen Lonicera xylosteum - Heckenkirsche Rosa canina - Hundsrose Viburnum opulus - Schneeball |
1d. Pflanzung von Obstbäumen
Beschreibung der Maßnahme:
Mit der Maßnahme wird die nordöstlich an das Plangebiet angrenzende Obstwiese (Kompensationsfläche gem. B-Plan Nr. 46 ‚Auf der Kammer IV’) fortgeführt.
Pflanzung von mind. 5 hochstämmigen Obstbäumen (Verwendung alter Obstsorten) in einem Pflanzabstand von mind. 12 m. Stammumfang mind. 10/12. Alle Obstbäume müssen auf Sämlinge veredelt sein (keine Hybridunterlage). Die Obstbäume sind an einen Dreibock anzubinden und einmal jährlich über mindestens acht Jahre zu pflegen. Der Dreibock ist mit Kaninchendraht zu umwickeln. Der Stamm ist mit Schilfmatten zu schützen. Die Pflanzung soll in einem 1 x 1 x 0,6 m großen Pflanzloch erfolgen, welches mit Drahtgeflecht (Maschendurchmesser: 1 cm) auszulegen ist.
Sortenliste alter Obstsorten:
Obstart | Sorten |
Apfel | Altländer Pfannkuchen, Baumann´s Renette, Bisterfelder Renette, Bohnapfel, Boskoop, Cox Orange, Danziger Krautapfel, Gelber Richard, Gewürzluiken, Glockenapfel, Goldparmäne, Hildesheimer Goldrenette, Holsteiner Cox, Jakob Lebel, Kaiser Wilhelm, Klarapfel, Königsboskoop, Landsberger Renette, Martini, Ontario, Purpurroter Cousinot, Riesenboiken, Roter Berlepsch, Roter Eiserapfel, Rote Sternrenette, Schöner aus Boskoop, Schöner aus Nordhausen, Seestermüher Zitronenapfel, Winterglockenapfel |
Birne | Alexander Lucas, Andenken an den Kongress, Clairgeaus Butterbirne, Clapps Liebling, Doppelte Philippsbirne, Gellerts Butterbirne, Gute Graue, Gute Luise, Köstliche von Charneux, Mad. Verte, Muskateller, Österr. Mostbirne, Rote Dechantsbirne, Schweizer Wasserbirne, Williams Christ |
Kirsche | Bernhard Nette, Büttners Rote Knorpelkirsche, Dönissens Gelbe Knorpelkirsche, Große Schwarze Knorpelkirsche, Hedelfinger Riese, Ochsenherzkirsche, Schwarze Königin, Van (Sauerkirschen: Morellenfeuer, Rubinweichsel) |
Pflaume / Zwetsche | Hauszwetsche, Königin Victoria, Ontario-Pflaume, Oullins Reneclode, The Czar |
Anlage einer Mulde mit Regenrückhaltefunktion:
Beschreibung der Maßnahme:
Zur Rückhaltung des anfallenden Oberflächenwassers ist am tiefsten Punkt im Norden des Plangebietes eine Sickermulde als Erdbecken anzulegen.
Für die Sickermulde ist auf ca. 250 m² der Oberboden abzuschieben und in den angrenzenden Pflanzbereichen wieder anzudecken. An der tiefsten Stelle ist eine Eintiefung von maximal ca. 1,20 m ab Geländeoberkante herzustellen. Die Böschungen sind mit Böschungsneigungen von i.d.R. 1:3 (maximal 1:2) auszubilden.
Flächenpflege:
Beschreibung der Maßnahme:
Entsprechend Plan 3 sind die Flächen unter den Obstbäumen, die Randbereiche der Sickermulde sowie der Pflanzstreifen für die hochstämmigen Laubbäume im Süden des Plangebietes regelmäßig ca. alle 2-3 Jahre zu mähen, um das Aufkommen sonstiger Gehölze zu unterbinden. Hierdurch wird eine Ruderalflur entwickelt.
Die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Grünfläche (‚Grünzug’) ist ca. 1 bis 2 x im Jahr zu mähen (bei Bedarf häufiger). Diese Fläche dient als siedlungsnahe Grünverbindung zwischen den Sportanlagen und den angrenzenden Wohngebieten.