B-Plan 50: Am Hasenkamp

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Rückhaltung von Niederschlagswasser und Regelungen für den Wasserabfluss

Das auf der Gemeinbedarfsfläche anfallende Niederschlagswasser ist nach den Maßgaben der textlichen Festsetzung auf dem Grundstück zurückzuhalten und gedrosselt an die Vorflut bzw. an das Kanalnetz abzugeben. Zu diesem Zweck soll auf dem angrenzenden Flurstück 10/40 eine naturnahe Sicker- und Rückhaltemulde in Erdbauweise angelegt werden.

Öffentliche Grünflächen

Der vorhandene Sportplatz wird planungsrechtlich abgesichert mit der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche, Zweckbestimmung ‚Sportplatz mit Nebenanlagen’. Zulässig ist hier die Nutzung und Erhaltung des vorhandenen Sportplatzes einschließlich des Vereinsheims sowie ggf. weiterer zweckdienlicher Einrichtungen. Die vorhandene Gehölzreihe am westlichen Rand des Sportplatzes ist zu erhalten.

Eine weitere, 10 m breite öffentliche Grünfläche ist zwischen der geplanten Sporthalle und dem angrenzenden Wohngebiet ‚Auf der Kammer’ ausgewiesen. Mit dieser Grünfläche, die teilweise mit Gehölzen zu bepflanzen ist, wird gewährleistet, dass die Sporthalle einen Mindestabstand zu den nächstgelegenen Wohngebäuden hält. Die Grünfläche dient der Zweckbestimmung ‚örtlicher Grünzug’; damit werden die in dem benachbarten Bebauungsplan ‚Auf der Kammer’ festgesetzten Grünzüge fortgesetzt. Innerhalb dieser Grünfläche ist die Anlage eines Fußweges zulässig, welcher die Sportanlagen fußläufig mit dem Wegenetz in dem Wohngebiet ‚Auf der Kammer’ verbindet.

Anpflanzung von Bäumen

Entlang der Straßenverkehrsfläche sind vor der Sporthalle fünf hochstämmige, großkronige Laubbäume anzupflanzen. Mit dieser Pflanzfestsetzung wird eine Eingrünung des Baukörpers gegenüber der nordwestlich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes gelegenen Feldflur erreicht. Die Bäume sollen in einer Flucht entlang der Straße angeordnet werden, sie können jedoch in ihrer genauen Lage gegenüber der Plandarstellung verschoben werden (Mindestabstand zwischen zwei Bäumen: 8 m), um die erforderlichen Zufahrten zu den Stellplätzen zu schaffen. Eine weitere Baumreihe aus hochstämmigen, großkronigen Laubbäumen wird südlich des Sportplatzes festgesetzt, um die Gestaltung der Ortsrandsituation zu verbessern und den Belangen des Landschaftsschutzes Rechnung zu tragen. Diese Maßnahme erfolgt außerhalb des Geltungsbereichs (externe Ausgleichsfläche). Weitere Baumpflanzungen sind in der öffentlichen Grünfläche ‚örtlicher Grünzug’ und in der Fläche für Boden, Natur und Landschaft festgesetzt.

Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Der nordöstliche Teil des Geltungsbereichs ist als Fläche für Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Diese Fläche grenzt unmittelbar an weitere, im benachbarten Bebauungsplan3 festgesetzte Flächen für Boden, Natur und Landschaft an und bildet mit diesen einen räumlichen Zusammenhang. Die Fläche wird naturnah entwickelt und teilweise mit Gehölzen bepflanzt. Im nördlichen Teil der Fläche ist die Anlage eines Erdbeckens in naturnaher Bauweise zur Rückhaltung des von der Sporthallenfläche abfließenden Niederschlagswassers zulässig.

Landschaftspflegerisches Maßnahmenkonzept

Mit dem vorliegenden landschaftspflegerischen Maßnahmenkonzept (Plan im Anhang) werden folgende Ziele verfolgt: Gegenstand des landschaftspflegerischen Maßnahmenkonzeptes sind insbesondere

Pflanzmaßnahmen:

1a. Pflanzung von Hochstämmen

Beschreibung der Maßnahme:

Im Plangebiet sind insgesamt 17 mittel- bis großkronige, hochstämmige Laubbäume (Stammumfang mind. 14/16) im Abstand von ca. 10 bis 15 m gemäß Plan 3 zu pflanzen. Alle Hochstämme sind an mindestens zwei (besser drei) Baumpfähle fachgerecht anzubinden und einmal jährlich über fünf Jahre zu pflegen. Der Stamm ist mit Schilfmatten zu schützen. Alle Pflanzflächen sind zu mulchen. Die Baumstandorte entlang der Zufahrtsstraße sind nachhaltig gegen Überfahrt zu schützen. Die Größe der Pflanzflächen beträgt innerhalb der Stellplatz- Bereiche mindestens 10 m² pro Baum). Artenliste siehe Punkt 1c.

1b. Pflanzung von Gehölzgruppen

Beschreibung der Maßnahme:

Angrenzend an die Sickermulde im Norden des Plangebietes ist auf einer Länge von ca. 35 m eine Gehölzreihe aus Sträuchern und Heistern zu pflanzen.

Eine weitere Gehölzgruppe ist südlich der geplanten Sporthalle im Bereich der festgesetzten Grünfläche anzulegen.

Zu verwenden sind ausschließlich standortgerechte, im Naturraum heimische Gehölzarten (Sträucher 90% / Heister 10%). Pflanzung im Abstand von ca. 1,50 x 1,50 m, Pflanzqualität Sträucher: 2 x verpflanzt, 60/100, Heister: mind. 100/125. Alle Pflanzflächen sind zu mulchen. Zu den angrenzenden Nutzungen sind Abstände von mind. 2 m einzuhalten. Artenliste siehe Punkt 1c.

Gehölzarten für Anpflanzungen im Plangebiet

Artenliste standortgerechter, im Naturraum heimischer Gehölzarten der potenziell natürlichen Vegetation:

Großkronige Bäume (> 15 m Höhe):
Acer platanoides - Spitzahorn
Acer pseudoplatanus - Bergahorn
Fraxinus excelsior - Gem. Esche
Prunus avium - Vogelkirsche
Quercus robur - Stieleiche
Tilia cordata - Winterlinde
Großsträucher und Bäume 5-10 m Höhe:
Corylus avellana - Hasel
Crataegus laevigata - Zweigriffliger Weißdorn
Crataegus monogyna - Eingriffliger Weißdorn
Prunus padus - Traubenkirsche
Salix caprea - Salweide
Sambucus nigra - Schwarzer Holunder
Mittelkronige Bäume:
Acer campestre - Feldahorn
Carpinus betulus - Hainbuche
Sorbus aucuparia - Eberesche
Sträucher < 5 m Höhe:
Euonymus europaeus - Pfaffenhütchen
Lonicera xylosteum - Heckenkirsche
Rosa canina - Hundsrose
Viburnum opulus - Schneeball

1d. Pflanzung von Obstbäumen

Beschreibung der Maßnahme:

Mit der Maßnahme wird die nordöstlich an das Plangebiet angrenzende Obstwiese (Kompensationsfläche gem. B-Plan Nr. 46 ‚Auf der Kammer IV’) fortgeführt.

Pflanzung von mind. 5 hochstämmigen Obstbäumen (Verwendung alter Obstsorten) in einem Pflanzabstand von mind. 12 m. Stammumfang mind. 10/12. Alle Obstbäume müssen auf Sämlinge veredelt sein (keine Hybridunterlage). Die Obstbäume sind an einen Dreibock anzubinden und einmal jährlich über mindestens acht Jahre zu pflegen. Der Dreibock ist mit Kaninchendraht zu umwickeln. Der Stamm ist mit Schilfmatten zu schützen. Die Pflanzung soll in einem 1 x 1 x 0,6 m großen Pflanzloch erfolgen, welches mit Drahtgeflecht (Maschendurchmesser: 1 cm) auszulegen ist.

Sortenliste alter Obstsorten:

ObstartSorten
Apfel Altländer Pfannkuchen, Baumann´s Renette, Bisterfelder Renette, Bohnapfel, Boskoop, Cox Orange, Danziger Krautapfel, Gelber Richard, Gewürzluiken, Glockenapfel, Goldparmäne, Hildesheimer Goldrenette, Holsteiner Cox, Jakob Lebel, Kaiser Wilhelm, Klarapfel, Königsboskoop, Landsberger Renette, Martini, Ontario, Purpurroter Cousinot, Riesenboiken, Roter Berlepsch, Roter Eiserapfel, Rote Sternrenette, Schöner aus Boskoop, Schöner aus Nordhausen, Seestermüher Zitronenapfel, Winterglockenapfel
Birne Alexander Lucas, Andenken an den Kongress, Clairgeaus Butterbirne, Clapps Liebling, Doppelte Philippsbirne, Gellerts Butterbirne, Gute Graue, Gute Luise, Köstliche von Charneux, Mad. Verte, Muskateller, Österr. Mostbirne, Rote Dechantsbirne, Schweizer Wasserbirne, Williams Christ
Kirsche Bernhard Nette, Büttners Rote Knorpelkirsche, Dönissens Gelbe Knorpelkirsche, Große Schwarze Knorpelkirsche, Hedelfinger Riese, Ochsenherzkirsche, Schwarze Königin, Van (Sauerkirschen: Morellenfeuer, Rubinweichsel)
Pflaume / Zwetsche Hauszwetsche, Königin Victoria, Ontario-Pflaume, Oullins Reneclode, The Czar

Anlage einer Mulde mit Regenrückhaltefunktion:

Beschreibung der Maßnahme:

Zur Rückhaltung des anfallenden Oberflächenwassers ist am tiefsten Punkt im Norden des Plangebietes eine Sickermulde als Erdbecken anzulegen.

Für die Sickermulde ist auf ca. 250 m² der Oberboden abzuschieben und in den angrenzenden Pflanzbereichen wieder anzudecken. An der tiefsten Stelle ist eine Eintiefung von maximal ca. 1,20 m ab Geländeoberkante herzustellen. Die Böschungen sind mit Böschungsneigungen von i.d.R. 1:3 (maximal 1:2) auszubilden.

Flächenpflege:

Beschreibung der Maßnahme:

Entsprechend Plan 3 sind die Flächen unter den Obstbäumen, die Randbereiche der Sickermulde sowie der Pflanzstreifen für die hochstämmigen Laubbäume im Süden des Plangebietes regelmäßig ca. alle 2-3 Jahre zu mähen, um das Aufkommen sonstiger Gehölze zu unterbinden. Hierdurch wird eine Ruderalflur entwickelt.

Die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Grünfläche (‚Grünzug’) ist ca. 1 bis 2 x im Jahr zu mähen (bei Bedarf häufiger). Diese Fläche dient als siedlungsnahe Grünverbindung zwischen den Sportanlagen und den angrenzenden Wohngebieten.