Zielsetzung der Maßnahmen:
Die im Plan festgesetzten Pflanzmaßnahmen dienen insbesondere dem Zweck, eine Eingrünung des Plangebietes herzustellen und Auswirkungen auf das Landschafts- und Ortsbild zu verringern. Durch die Pflanzmaßnahmen sollen sich artenreiche, frei wachsende Hecken entwickeln.
Pflanzmaßnahmen zur Gliederung der Verkehrsflächen sowie zur Durchgrünung des Baugebietes dienen der Schaffung von städtebaulichen und grünordnerischen Mindestqualitäten innerhalb des Geltungsbereichs.
Beschreibung der Maßnahmen:
Pflanzstreifen am nördlichen Rand:
Die Pflanzflächen grenzen direkt an die Geltungsbereichsgrenze an und weisen eine Breite
von 5 m auf. Sie nehmen insgesamt eine Fläche von 1.336 m˛ ein.
Die Bepflanzung, bestehend aus 2-reihigen Gehölzpflanzungen, ist auf 70 % der Länge der
Pflanzstreifen anzulegen. Damit wird ein aufgelockerter Charakter des Gehölzstreifens erzielt
und der Eindruck eines einförmigen ‚grünen Riegels’ vermieden. Weiterhin gibt diese aufgelockerte
Anordnung der Pflanzung den Gehölzen Raum für eine freie Vegetationsentwicklung.
Die gehölzfreien Bereiche sind entweder der Sukzession zu überlassen oder sie sind
maximal einmal pro Jahr zu mähen (Entwicklung ruderaler Saumbereiche).
Weitere Angaben zur Durchführung der Maßnahmen sind den Festsetzungen zu entnehmen./p>
Eine Gehölzartenliste ist in den Hinweisen enthalten.
Pflanzstreifen entlang des Wirtschaftsweges am westlichen Rand:
Auf den beiden, ca. 3,00 m breiten Grünstreifen sind je 2 hochstämmige, groß- bis mittelkronige heimischen Laubbäume festgesetzt. Die Bäume sind jeweils an mindestens 3 Baumpfählen fachgerecht anzubinden. Die gehölzfreien Bereiche sind der freien Vegetationsentwicklung zu überlassen und sollen maximal 1-mal pro Jahr gemäht werden.
Lärmschutzwall:
Der Lärmschutzwall mit einer max. Höhe von 6,50 m und einer Böschungsneigung von max.
1:2 besteht aus zwei Teilen: einem langgestreckten Hauptteil, der sich an den vorhandenen
Wall an der B 442 anschließt und einem kleinen, Teil, der durch die geplante Erschließungsstraße
im Südwesten vom Hauptwall abgetrennt ist. Der Hauptwall soll von der Dammkrone
bis zum östlichen Rand des Geltungsbereiches mit naturraumheimischen Sträuchern und
Heistern bepflanzt werden, der kleine Wall wird im gesamten Böschungsbereich bepflanzt.
Die Bepflanzung ist auf 100 % der im B-Plan dargestellten Fläche für Anpflanzungen vorzunehmen.
Die unbepflanzten Flächenanteile sind der freien Vegetationsentwicklung zu überlassen.
Dies gilt auch für einen ca. 3 m breiten Grünstreifen am westlichen Fuße des Hauptwalls,
der ggf. für die Unterhaltungszwecke genutzt werden kann. Dieser Streifen wird bei
Bedarf (alle 1 bis 3 Jahre) gemäht und soll sich als ruderaler Saumstreifen im Vorfeld des
Erdwalles entwickeln.
Baumpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen:
Zur inneren Durchgrünung und Gliederung der öffentlichen Verkehrsflächen ist die Pflanzung von 30 hochstämmigen, groß- bis mittelkronigen heimischen Laubbäumen festgesetzt. Die Bäume sind jeweils an mindestens 3 Baumpfählen fachgerecht anzubinden. Je Baum ist eine unbefestigte Pflanzfläche in einer Größe von mindestens 8 m˛ anzulegen, einzusäen oder mit Bodendeckern zu bepflanzen und nachhaltig gegen Überfahren zu schützen (Hochbord, Baumschutzpoller). Abgänge sind zu ersetzen.
Baumpflanzungen auf privaten Flächen:
Zur inneren Durchgrünung und Einbindung der Baukörper in die Landschaft ist auf jedem Baugrundstück mindestens ein Laubbaum anzupflanzen. Alternativ können hochstämmige Obstbäume gepflanzt werden.
Zielsetzung der Maßnahmen:
Die Maßnahmen dienen dazu, auf einer bisher als Acker genutzten Fläche eine strukturreiche Fläche anzulegen, auf der die Lebensraumfunktionen für Tiere und Pflanzen und die natürlichen Bodenfunktionen gefördert werden. Insbesondere durch die Renaturierung eines Fließgewässers können die Lebensraumfunktionen für speziell an Fließgewässer angepasste Lebewesen erheblich verbessert werden. Weiterhin wird eine Aufwertung des Landschafts- und Ortsbildes erzielt.
Beschreibung der Maßnahmen:
Das Regenrückhaltebecken innerhalb der Fläche ist in Erdbauweise naturnah zu gestalten (vgl. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan). Befestigungen des Bodens sind nur dort zulässig, wo dies aus funktionellen und hydraulischen Gesichtspunkten unbedingt erforderlich ist (z.B. Drosselbauwerk, Notüberlauf, Beckeneinlauf). Sowohl die Sohle als auch die Böschungen werden zur Erosionssicherung mit einer an den Standort angepassten Kräuter-/ Gräsermischung angesät und anschließend der freien Vegetationsentwicklung überlassen (Entwicklung von Lebensräumen feuchter bis frischer Standorte). Nach Bedarf können diese Flächen im Abstand von 1 - 3 Jahren gemäht werden.
Am nordöstlichen Rand der Ausgleichsfläche wird die vorhandene Grabenverrohrung (DN 1.000) aufgenommen und das Gewässer von hier bis zum geplanten Rückhaltebecken in naturnaher Bauweise neu angelegt. Die neue Gewässerstrecke hat eine Länge von ca. 230 m und wird einen geschwungenen Verlauf erhalten. Die Gewässersohle erhält eine Breite von ca. 1,80 m, um damit dem Bach einen gewissen Spielraum für eine natürliche Eigenentwicklung zu ermöglichen. Die Böschungen erhalten wechselnde Neigungen mit einem Verhältnis von durchschnittlich maximal 1:2. Dort, wo das Profil des derzeit vorhandenen Bachlaufs gequert wird, soll dieser verfüllt werden. Auch im Anschlussbereich an den vorhandenen Bach soll der verbleibende „Altarm“ über mehrere Meter verfüllt werden. Für die Ableitung der Restwassermenge in dem alten Bachbett wird eine Verbindungsleitung zum neuen Gewässer verlegt (vgl. Anhang 2).
Entlang des neuen Gewässers ist auf der nördlichen Seite ein Ruderalstreifen in einer Breite von 5 m vorzusehen. Aus Gründen der Gewässerunterhaltung ist in diesem Streifen ein Aufkommen von Gehölzen durch regelmäßige Mahd (ca. alle 2 - 3 Jahre) zu unterbinden.
Weiterhin ist die Fläche durch Gehölzpflanzungen zu gliedern. Zu unterscheiden ist zwischen gruppenartigen Initialpflanzungen (Sträucher und Heister) überwiegend auf der Fläche zwischen altem und neuem Bachverlauf und einer streifenförmigen Bepflanzung entlang der Deisterstraße. Diese Abpflanzung soll verhindern, dass die Ausgleichsfläche als „Hundewiese“ genutzt wird. Die Pflanzungen sind gemäß den Angaben in den Festsetzungen so anzulegen und zu entwickeln, dass artenreiche, frei wachsende Gebüsche entstehen.
Die zwischen den Gehölzgruppen liegenden Bereiche (mit Ausnahme des Gewässerrandstreifens) sind der freien Vegetationsentwicklung (Sukzession) zu überlassen. Zur Gliederung sind hier 9 hochstämmige Laubbäume zu pflanzen. Diese Laubbäume dienen dazu, möglichst zügig eine optische Gliederung der Fläche und damit eine Aufwertung des Landschaftsbildes zu erreichen.