B-Plan 57: Externe Ausgleichsmaßnahme 1 - Baumreihe, Gewässerentwicklung

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Lage, Größe und derzeitiger Zustand der Ausgleichsfläche

Das Flurstück 40/1, Flur 2, Gemarkung Algesdorf befindet sich ca. 60 m südöstlich vom Plangebiet im Niederungsbereich der Rodenberger Aue.

Die Fläche wird derzeit intensiv ackerbaulich genutzt und fällt nach Osten zur Rodenberger Aue hin ab. Im Westen wird die Fläche von einem Wirtschaftsweg begrenzt, hinter dem sich weiter westlich zunächst Grünflächen und das bestehende Baugebiet „Steinriesen“ befinden. Entlang der nördlichen Grenze verläuft auf dem Grundstück eine Trinkwasserleitung.

Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Rodenberg. Ein 12 m breiter Streifen am nördlichen Rand des Grundstücks wird als Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan Nr. 57 „Steinriesen IV“ gemäß den textlichen Festsetzungen angelegt.

Zielsetzung der Maßnahme

Aufwertung von Boden, Natur und Landschaft durch die Umwandlung einer intensiv genutzten Fläche in eine naturnahe, extensive und auentypische Nutzung mit landschaftsprägender Baumreihe und Anlage eines naturnahen Gewässers mit entsprechender Strukturvielfalt in einer ansonsten intensiv genutzten Agrarlandschaft. Biotopverbundwirkung zwischen Grünflächen- und Gewässerkomplex am Siedlungsrand und der Rodenberger Aue durch Gewässer-, Gehölz- und Wiesenstreifen.

Die Ausgleichsmaßnahme dient neben den allgemeinen Zielen von Natur und Landschaft auch den Zielen des RROP und des LRP sowie den Zielen des potenziellen Landschaftsschutzgebietes und des potenziellen Naturschutzgebietes.

Beschreibung der Maßnahmen

Gewässer

Das Gewässer wird naturnah mit flachen Ufern und leicht geschwungen an die Rodenberger Aue geführt. Die detaillierte Planung erfolgt zum wasserrechtlichen Antrag und im Rahmen der Ausführungsplanung.

Strauchpflanzung, Baumreihe, Wiesenansaat

Auf den ersten 30 m des Streifens am Wirtschaftsweg wird südlich des Gewässers eine mindestens 2-reihige Gehölzpflanzung aus Sträuchern angelegt. Diese liegt außerhalb des Überschwemmungsgebietes. Südlich des Gewässers werden im Weiteren, innerhalb des gesetzlichen Überschwemmungsgebietes, mindestens 8 großkronige, hochstämmige Laubbäume als Reihe gemäß den textlichen Festsetzungen gepflanzt. Auf ganzer Länge des Streifens ist außerhalb der Gehölzflächen eine Wiesenansaat vorzunehmen, die maximal 1-mal pro Jahr gemäht werden darf. Aufgrund der Lage in der freien Natur wird für die Ansaat Regiosaatgut verwendet.