B-Plan 57: Externe Ausgleichsmaßnahme 2 - Auenentwicklung

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Lage, Größe und derzeitiger Zustand der Ausgleichsfläche

Die Flurstücke 30/5, 33/6, 37/13 sowie 33/5 befinden sich ca. 200 m südöstlich vom Plangebiet im östlichen Niederungsbereich der Rodenberger Aue.
Die einzelnen Flurstücke werden derzeit zusammenhängend intensiv ackerbaulich genutzt und fallen nach Nordwesten zur Rodenberger Aue hin leicht ab. Nach Osten und Süden werden die Flächen von der Kreisstraße 53 begrenzt, im Norden schließt ein größeres Hausgrundstück an. Räumlich und zeitlich parallel zur Ausgleichsmaßnahme ist auf dem rd. 180 m langen und 20 m breiten Streifen entlang der Rodenberger Aue eine umfassende Fließgewässerentwicklung vom Landkreises Schaumburg vorgesehen. Das Konzept umfasst umfangreiche Abgrabungen des rechten Ufers zur Wiederherstellung von Überflutungsflächen, Kleingewässern und Mulden und zur dynamischen Eigenentwicklung des Gewässers bzw. der Abgrabungsflächen vorgesehen.
Die Umsetzung soll 2016 / 2017 erfolgen.

Die verbleibenden Teilflächen der Grundstücke bis zur Kreisstraße werden für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen zum Bebauungsplan Nr. 57 „Steinriesen IV“ genutzt. Dabei wird eine größere Aufwertung erzielt, als für den Ausgleich zum Bebauungsplan Nr. 57 benötigt, so dass die zusätzlich geschaffenen Wertpunkte der Stadt Rodenberg als „Ökopool“ für sonstige Eingriffe anderer Vorhaben dienen können.

Die genannten Flurstücke befinden sich bereits größtenteils im Eigentum der Stadt Rodenberg. Nur der Tausch des privaten Flurstücks 33/6, östlich der Rodenberger Aue, gegen die (etwas größere) Restfläche vom Flurstück 40/1 der Stadt ist noch zu vollziehen.

Die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen dienen der sukzessiven Auenentwicklung und durch Abtragsbereiche und die Entwicklung von Auenwald auch dem Hochwasserschutz (s. Kap. 4.4). Zudem stellen sie eine sinnvolle Ergänzung der geplanten Fließgewässerentwicklung an der Rodenberger Aue dar. Die Abgrabungen in der Ausgleichsfläche erhalten Anschluss zu den Abgrabungen der Auenrenaturierung. Die Ausführungsplanung für die Ausgleichsmaßnahme 2 des Bebauungsplans wird auf die Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung (Landkreis Schaumburg) abgestimmt.

Zielsetzung der Maßnahme

Aufwertung von Boden, Natur und Landschaft durch die Aufgabe der intensiven Ackernutzung und sukzessiver Auenentwicklung durch Abtragsbereiche und die Initiierung von Auenwald im räumlichen Anschluss an die Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung an der Rodenberger Aue. Es werden große zusammenhängende, ungestörte, naturnahe, niederungstypische Flächen mit großer Strukturvielfalt (Wald, Röhricht, Ruderalgesellschaften etc.) entstehen.

Die Ausgleichsmaßnahme dient neben den allgemeinen Zielen von Natur und Landschaft auch den Zielen des RROP und des LRP sowie den Zielen des potenziellen Landschaftsschutzgebietes und des potenziellen Naturschutzgebietes. Hinzu kommen die positiven Wirkungen auf den Hochwasserschutz (s. Kap. 4.4).

Beschreibung der Maßnahmen

Ein vorhandener Bodenwall mit Ruderalflora entlang der Kreisstraße 53 bleibt unverändert erhalten und schirmt das Gebiet etwas zur Straße hin ab. Eingriffe in die Ruderalflur werden vermieden. Auf einem 20 m Streifen parallel zur Kreisstraße 53 werden Sukzessionsflächen entwickelt. In dieser Bauverbotszone zur Kreisstraße finden keine Abgrabungen oder Aufschüttungen größeren Umfangs gemäß den straßengesetzlichen Bestimmungen statt. Der Streifen dient zudem als zusätzlicher Abstand zur Straße für die wertvolleren Biotopentwicklungsbereiche (Ziel: Auwald).

Auf der verbleibenden Fläche wird Oberboden in Teilbereichen gemäß den textlichen Festsetzungen abgegraben. Der anfallende Boden wird abgefahren, um einen Ausgleich für die Volumenverluste im Überschwemmungsgebiet zu leisten, die durch die freie Vegetationsentwicklung (Ziel: Auwald) entstehen. Auf einem Teil (s. Festsetzungen) der verbleibenden Oberbodenflächen erfolgt eine Initialpflanzung aus Heistern typischer Auengehölze. Die unbepflanzten Flächenanteile bleiben als Sukzessionsflächen der freien Vegetationsentwicklung ohne Ansaaten oder Mahd überlassen.
Die detaillierte Planung erfolgt zum wasserrechtlichen Antrag und im Rahmen der Ausführungsplanung.

Der natürlichen Entwicklung überlassene, zeitweise wassergefüllte Senken, Wald- und Lichtungsflächen sowie Saumbiotope und Sukzessionsflächen bieten vielfältige Lebensräume. Zudem können sich unter den standortgerechten Gehölzbeständen und Sukzessionsflächen wieder natürliche Bodenfunktionen entwickeln. Der Grundwasserschutz wird durch die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung und die Waldentwicklung gefördert. Insgesamt kann von einer erheblichen Aufwertung des gesamten Bereiches für Landschaftspflege und Naturschutz ausgegangen werden kann.